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Urlaub am Bauernhof

Die ERSA unterstützt den Bereich “Urlaub am Bauernhof” durch zahlreiche Massnahmen, dazu gehören:

  • Technische Beratung und Information für Betreiber von Urlaubsbauernhöfen. Der Betreiber muss im Besitz einer entsprechenden Betriebszulassung sein.
  • Technische Beratung für zukünftige Betreiber von Urlaubsbauernhöfen.
  • Koordinierung mit den Gemeinden. Die Ausstellung von kommunalen Zulassungen für den Betrieb von Urlaubsbauernhöfen muss abgestimmt werden.
  • Führung der Datenbank, in der alle Urlaubsbauernhöfe der Region FJV erfasst sind.
  • Koordinierung zur Ausschilderung der Betriebe.
  • Vorstellung, Förderung und Information über die Betriebe in der Region. 
  • Ausarbeitung und Werbung für touristische Entdeckungsreisen zu den Urlaubsbauernhöfen der Region. Dazu gehören auch Sehenswürdigkeiten der bäuerlichen Kultur.
  • Weiterbildung für die Betreiber von Urlaubsbauernhöfen
  • Überwachung der Betriebe durch Inspektionen und Kontrollen auf den Urlaubsbauernhöfen. Die Betriebe müssen die Vorgaben gemäss Regionalgesetz Nr. 25/96 und die Umsetzungsbestimmungen erfüllen.