Urlaub am Bauernhof
Die ERSA unterstützt den Bereich “Urlaub am Bauernhof” durch zahlreiche Massnahmen, dazu gehören:
- Technische Beratung und Information für Betreiber von Urlaubsbauernhöfen. Der Betreiber muss im Besitz einer entsprechenden Betriebszulassung sein.
- Technische Beratung für zukünftige Betreiber von Urlaubsbauernhöfen.
- Koordinierung mit den Gemeinden. Die Ausstellung von kommunalen Zulassungen für den Betrieb von Urlaubsbauernhöfen muss abgestimmt werden.
- Führung der Datenbank, in der alle Urlaubsbauernhöfe der Region FJV erfasst sind.
- Koordinierung zur Ausschilderung der Betriebe.
- Vorstellung, Förderung und Information über die Betriebe in der Region.
- Ausarbeitung und Werbung für touristische Entdeckungsreisen zu den Urlaubsbauernhöfen der Region. Dazu gehören auch Sehenswürdigkeiten der bäuerlichen Kultur.
- Weiterbildung für die Betreiber von Urlaubsbauernhöfen
- Überwachung der Betriebe durch Inspektionen und Kontrollen auf den Urlaubsbauernhöfen. Die Betriebe müssen die Vorgaben gemäss Regionalgesetz Nr. 25/96 und die Umsetzungsbestimmungen erfüllen.
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