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Unser Tätigkeitsfeld

Institutionelle Aufgaben des Amtes für Pflanzengesundheit, Agrarchemie, Laboranalysen und Zertifizierungen

Was das Gesetz sagt

Das Amt für Pflanzengesundheit, Agrarchemie, Laboranalysen und Zertifizierungen hat folgende Aufgaben:

Im gesamten Regionalgebiet gewährleistet es die Anwendung der EU-Bestimmungen, sowie staatlicher und regionaler Regelungen  in Sachen Pflanzengesundheit.

Hinzu kommt auch die Ausstellung von Zertifizierungen und Konformitätszeugnissen.

Im Auftrag des Staates nimmt das Amt regionalweit die Aufgaben des Pflanzenschutzdienstes wahr.

Zu den Tätigkeiten zählen auch die Überwachung der Pflanzguterzeugung, der Pflanzengesundheit, der Produktion, Vermarktung und Abgabe von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Bereich der Region, einschliesslich der Verwendung von genetisch modifizierten Pflanzen oder Samen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bereich Zierpflanzen.

Soweit keine weiteren Verfügungen vorliegen, ist das Amt auf Regionalebene zuständig für die Nutzung von genetischen Pflanzenressourcen. Ihm obliegt auch regionalweit die Zuständigkeit für das Ausstellen von Zertifizierungen für pflanzliches Vermehrungsmaterial, für Rebenpflanzgut, für die Akkreditierung und Kontrolle von Zulieferern sowie von öffentlichen oder privaten Laboren, welche Sortenbestimmungen und Pflanzengesundheitsanalysen durchführen.

Phytopathologische Diagnostik, Studien und Forschungsarbeiten über Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschutz gehören zum Aufgabenbereich, sowie Anweisungen zur korrekten Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Das Amt verhängt die gesetzlich vorgesehenen Geldstrafen im Falle von Nichteinhaltung der Pflanzenschutzmittel-Verordnung. In Sachen Pflanzenschutz gibt es Direkteingriffe von seiten des Amtes sowie Präventions- als auch Spezialprogramme, die auch finanzielle Entschädigungen vorsehen.

Das Amt ist zuständig für die phytopathologische Diagnose; dazu werden Untersuchungen an Ackerkulturen, an Wald- und Zierpflanzen als auch an der Spontanflora vorgenommen. Untersucht und charakterisiert werden biotische und abiotische Verursacher  als auch Schaderreger  wie Viren oder virenähnliche Organismen, Bakterien, Phytoplasmen, Pilze, Nematoden, Insekten und andere Arthropoden.

Das Amt ergreift auch forstwirtschaftliche Pflanzenschutz-Massnahmen. Die entsprechenden Regelungen wurden durch das Regionalgesetz Nr. 9, vom 23. April 2007 “Bestimmungen zu den Waldressourcen”, Abschnitt IV – Schutz vor Pflanzenkrankheiten, Art. 75-78 abgeändert und ergänzt. Weitere Aufgaben umfassen Untersuchungen und Laboranalysen im Bereich Landwirtschaft und Umwelt.

Im Auftrag der Regionalregierung werden fachliche Beratung, wissenschaftlich-technische Unterstützung und Analyseverfahren für amtliche Kontrollen zur Verfügung gestellt.

Zu den Dienstleistungen gehören ausserdem die Förderung, Koordinierung und Erteilung der Herkunftsbezeichnungen und Gütesiegel. Dem Amt allein steht es zu, für die Allgemeinheit eine gezielte und biologisch integrierte Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten vorzunehmen. Dazu kann das Amt die Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen in Anspruch nehmen.